Pflegelexikon

10.09.2008

Lohnpolitik

Mindestlohn in der Altenpflege

Arbeitgeber und Gewerkschaften fordern Mindestlohn in der Altenpflege

Geht es nach dem Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, gibt es in der Altenhilfe bald einen Mindestlohn. Lediglich die christlichen Wohlfahrtsverbände, gleichsam Marktführer, lehnen dies ab. Entscheidend dabei ist deren Dominanz auf dem Arbeitsmarkt. Ohne sie erreichen die Befürworter des Mindestlohns nicht die laut Entsendegesetzt nötigen Auflagen. Diese umfasst eine Tarifbindung von wenigstens 50 Prozent aller Angestellten in der Pflegebranche.

Der Grund für die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn liegt an den teilweise unverschämt niedrigen Stundensätzen einiger privater Anbieter von Pflegeleistungen. Diese zahlen mitunter lediglich drei bis vier Euro die Stunde. Der daraus resultierende Wettbewerb vedrängt zunehmend qualifizierte Pflegekräfte zugunsten von billigeren Hilfskräften. Die Qualität der Pflege bleibt dabei auf der Strecke.