Pflegelexikon

17.06.07

Pflegeversicherung

Pflegereform: Endlich beschlossen

Lange erwartet, hat das Bundeskabinett in dieser Woche die Reform der Alten-Pflege in Deutschland beschlossen. Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 werden die Pflegesätze den weiter gestiegenen Kosten angepasst. Insbesondere die ambulante Pflege wird dadurch gestärkt. So erhalten ambulant Pflegebedürftige in der Pflegestufe I ab 2008 420 Euro statt 384 und in der Stufe II 980 gegenüber bisher 921 Euro. In der Stufe III steigen die Leistungen von 1.432 auf nunmehr 1.470 Euro. Ebenfalls mehr Geld erhalten Demenz- und Alzheimer-Kranke. Sie bekommen in Zukunft bis zu 2.400 Euro pro Jahr. Das Pflegegeld wird ab 2008 auf 215 Euro in der Pflegestufe I und 420 Euro in der Pflegestufe II angehoben. In der Pflegestufe III werden 675 Euro gezahlt. In der vollstationären Versorgung steigen die Leistungen in der Pflegestufe III auf 1.470 Euro (bisher 1.432) und in besonderen Härtefällen auf bis zu 1.750 Euro (bisher 1.688).

Kritiker sehen indes lediglich eine Umverteilung der Kosten. Die erbrachten Leistungen seitens der Pflegedienste übersteigen seit jeher die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Finanzierungslücke wurde durch die Krankenkassen gedeckt oder aus eigener Tasche bezahlt. In Anbetracht einer stetig älter werdenden Bevölkerung und einer prognostizierten Zunahme der Pflegebedürftigen ist die Reform ungenügend.