Pflegelexikon
Die Verhinderungspflege wird wie die Kurzzeitpflege bis zu maximal vier Wochen und bis zu einem Gesamtwert von 1.510 € jährlich bewilligt. Auch die Verhinderungspflege dient zur Entlastung von Pflegepersonen und wird dann gewährt, wenn die Pflegeperson durch eigene Krankheit verhindert ist oder selbst der Ruhe und Erholung bedarf. In diesen Fällen übernimmt eine Station der ambulanten Pflege die Versorgung zu Hause.
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