Pflegelexikon

Teilstationäre Pflege

Für Patienten, bei denen die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder wenn eine Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Teilstationäre Pflege unfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Je nach Pflegestufe werden Aufwendungen für Grundpflege und die im Rahmen des Aufenthalts notwendige soziale Betreuung übernommen. Wird teilstationäre Pflege neben der Sachleistung in Anspruch genommen, beziehen sich die genannten Höchstbeträge auf die Summe aller Leistungen. Bei Kombileistung (teilstationäre Pflege und Geldleistung) gelten die diesbezüglich festgelegten Regeln.

Die Betreuung in Tagespflegeeinrichtungen ist für pflegebedürftige Patienten gedacht, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, allein in ihrer Wohnung zu leben und tagsüber der Unterstützung bedürfen, ansonsten aber von ihren Familien oder anderen Personen zu Hause betreut werden.