Pflegelexikon
Sind Schwerbehinderte automatisch leistungsberechtigt in der Pflegeversicherung? Nein. Eine automatische Leistungsberechtigung besteht nicht. Die Feststellungen von Schwerbehinderung und die von Pflegebedürftigkeit unterscheiden sich grundsätzlich voneinander. Art und Grad der Behinderung begründen nicht in jedem Fall einen pflegerischen Bedarf. Schwerbehinderte erhalten - wie andere auch - nur dann Leistungen, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen im Sinne der Pflegeversicherung erfüllen. Das heißt, als Versicherte müssen sie mindestens die Voraussetzungen für die Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) erfüllen - also bei mindestens zwei Verrichtungen der Körperpflege, der Mobilität oder der Ernährung wenigstens einmal täglich der Hilfe bedürfen sowie mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Hilfebedarf muss mit einem Mindestzeitaufwand von 90 Minuten verbunden sein. Davon müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
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