Pflegelexikon

Pflegevertrag

Nachdem Sie sich von einigen Pflegediensten Angebote eingeholt und die Qualität der Pflege unter die Lupe genommen haben, müssen Sie sich nun für einen Anbieter ent­scheiden und mit Ihm einen Vertrag abschließen.

Bevor Sie den Pflegevertrag unterschreiben, schauen Sie unbedingt ins Kleingedruckte, denn hier wird schriftlich festgehalten, zu welchen Bedingungen Ihr Pflegedienst welche Leistungen erbringen soll, d.h. die "Geschäftsbeziehung" zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen wird genau festgelegt und bestimmt.

Folgende Punkte sollten im Pflegevertrag schriftlich festgehalten werden:

  1. Vertragspartner des Pflegedienstes sollte nur der Pflegebedürftige selbst sein. Werden Angehörige genannt, haften diese mit z.B. für das Bezahlen von Rechnungen.
  2. Kernstück des Pflegevertrages sind die Beschreibungen der Leistungen, sowie die Vergütungsregeln mit Festlegung eines evtl. Eigenanteils, also das Ihnen im Vorfeld bereits erstellte Angebot.
  3. Die Begleichung der Rechnung für Eigenanteil und Investitionskosten sollte frühestens 14 Tage nach Rechnungslegung fällig werden. Keinesfalls sollte eine Einzugsermächtigung als Muss verlangt werden.
  4. Wichtig sind die Kündigungsfristen. Wird nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Küdigungsfrist von 14 Tagen. Es sollte festgelegt werden, dass Sie mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen können.
  5. Pflegedienst und Pflegebedürftiger haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (wie gestörtes Vertrauensverhältnis, Zahlungsverzug des Pflegebedürf­tigen von mehr als 2 Monaten o.ä.).

Diese 5 Punkte sollten in einem Pflegevertrag unbedingt geregelt werden. Natürlich gibt es noch weitere Leistungsbestandteile, die kundenfreundliche Pflegedienste im Ihrem Kleingedruckten verankert haben (wie problemlose Veränderungen des Leistungsum­fanges, Absprachen von Einsatzzeiten u.ä.).