Pflegelexikon
Hier können Sie ablesen, welche Höchstbeträge (Stand: 1.1.2010) entweder für Pflegesachleistungen oder Pflegegeld Sie in den Pflegestufen in Anspruch nehmen können.
In besonderen Härtefällen kann die Pflegekasse Pflegeeinsätze im Gesamtwert von 1.918,00 € übernehmen. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III bei weitem übersteigt. Das kann z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung, bei schwerer Ausprägung der Demenz oder bei Patienten im Wachkoma der Fall sein.
Wer einen Wechsel von der Geld- zur Sachleistung plant, sollte das zuvor mit der Pflegekasse abgestimmen. Anderenfalls muss der Pflegegeldempfänger die Sachleistung von dem weiterhin erhaltenen Pflegegeld bezahlen. Alternativ können Sie auch die Kombinationsleistung wählen.
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