Pflegelexikon

Pflegeleistungen

Leistungen der Pflegeversicherung

Hier können Sie ablesen, welche Höchstbeträge (Stand: 1.1.2010) entweder für Pflegesachleistungen oder Pflegegeld Sie in den Pflegestufen in Anspruch nehmen können.

Pflegestufe 1

  • Pflegesachleistungen 440,00 €
  • Pflegegeld 225,00 €

Pflegestufe 2

  • Pflegesachleistungen 1.040,00 €
  • Pflegegeld 430,00 €

Pflegestufe 3

  • Pflegesachleistungen 1.510,00 €
  • Pflegegeld 685,00 €

Härtefälle

In besonderen Härtefällen kann die Pflegekasse Pflegeeinsätze im Gesamtwert von 1.918,00 € übernehmen. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III bei weitem übersteigt. Das kann z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung, bei schwerer Ausprägung der Demenz oder bei Patienten im Wachkoma der Fall sein.

Wechsel von Geld- zur Sachleistung

Wer einen Wechsel von der Geld- zur Sachleistung plant, sollte das zuvor mit der Pflegekasse abgestimmen. Anderenfalls muss der Pflegegeldempfänger die Sachleistung von dem weiterhin erhaltenen Pflegegeld bezahlen. Alternativ können Sie auch die Kombinationsleistung wählen.