Pflegelexikon
Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt und rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist kraft Gesetzes auch Mitglied der entsprechenden Pflegekasse. Privat Krankenversicherte müssen auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert.
« Pflegehilfsmittel
Pflegeleistungen »