Pflegelexikon
In begrenztem Umfang werden Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen von der Pflegekasse bereitgestellt, soweit diese Hilfsmittel nicht durch die Krankenkasse zu leisten sind. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Krankenunterlagen oder Desinfektionsmittel kann die Pflegekasse pro Monat maximal 31 Euro bewilligen. Die Pflegekasse gewährt auch Zuschüsse für technische Einrichtungen zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
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