Pflegelexikon
Bei Geldleistungen seitens der Pflegeversicherung hat der Pflegebedürftige selber sicherzustellen, daß die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist, d. h. in der Regel, daß die Pflege von Angehörigen ausgeführt wird.
Das Pflegegeld wird in diesen Fällen dem Patienten ausgezahlt.
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