Pflegelexikon

Medikamentengabe

Die Gabe von Medikamenten zählt zur medizinischen Behandlung. Medizinisch geschultes Personal überwacht die Einnahme von Medikamenten bei Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung zu einer sachgerechten Handhabung nicht in der Lage sind. Weiterhin gibt es Medikamente, die aufgrund ihrer Wirkung oder Darreichung kontrolliert verabreicht werden müssen. Verordnet wird die Medikamentengabe bei Patienten, die beispielweise aufgrund einer hochgradigen Einschränkung der Sehfähigkeit nicht dazu fähig sind, die Medikamente zu unterscheiden oder die Dosierung festzulegen. Auch eine erhebliche Einschränkung der Grob- und Feinmotorik und der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit können Gründe sein, die Medikamentengabe durch geschultes Personal zu überwachen. Bei z. B. Demenz- oder Alzheimer-Patienten sowie abhängig Kranken verwahrt der Pflegedienst die Medikamente in der Station auf. Die Pflegekraft nimmt jeden Tag die aktuell benötigte Dosis mit zum Patienten. Mit der Medikamententherapie soll sichergestellt werden, dass der Patient das richtige Medikamente in der verschriebenen Dosis zum korrekten Zeitpunkt und in der passenden Verabreichungsform erhält.