Pflegelexikon
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine von den Kranken- und Ersatzkassen getragene Arbeitsgemeinschaft. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Voraussetzungen für Art und Umfang von Leistungen, deren sachgerechte Erbringung und Koordinierung sowie im Falle von Arbeitsunfähigkeit die verordneten Maßnahmen durch den MDK überprüfen zu lassen. Zu den Aufgaben des MDK gehört auch die Begutachtung von Pflegebedürftigen. Der MDK bestimmt deren Hilfebedarf und ordnet ihnen danach die Pflegestufe 1, 2 oder 3 zu. Aus der zuerkannten Pflegestufe ergibt sich die Höhe des Leistungsanspruchs. Der MDK übernimmt selbst keine ärztlichen oder pflegerischen Aufgaben.
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