Pflegelexikon

Kombileistungen

Bei der kombinierten Geld/Sachleistung besteht sowohl die Möglichkeit, daß ein Angehöriger die Pflege ausführt, als auch von einem Pflegedienst unterstützt wird.

In diesen Fällen wird der Sachleistungsbetrag zugrunde gelegt und in der Regel zuerst der Pflegedienst von diesem Geld abgerechnet. Falls danach noch Gelder übrig sind, werden diese anteilsmäßig an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.