Pflegelexikon
Sozialhilfeempfänger sind in der Regel in der gesetzlichen, seltener in der privaten Krankenversicherung versichert. Besteht zu einem Zeitpunkt keine Krankenversicherung, bleiben sie dennoch nicht ungeschützt gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Sie erhalten im Falle der Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz.
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