Pflegelexikon
Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkasse und wird unabhängig von häuslicher Krankenpflege gewährt. Sie ist gesondert bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt sind (Familienpflege). Haushaltshilfe dient der Weiterführung des Haushalts und umfasst Leistungen wie Einkäufe in der näheren Umgebung, die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen des Geschirrs. Weiterhin wird die Pflege der persönlichen Kleidung und Wäsche, die Reinigung der Wohnung (jedoch nur zum Erhalt des gegenwärtigen Zustands, keine Grundreinigung) und die Begleitung bei Arztbesuchen zur Haushaltshilfe gerechnet.
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