Pflegelexikon

Grundpflege

Zur Grundpflege gehört zunächst die Körperpflege wie z.B. Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, Rasieren und Hilfe beim Toilettengang. Im Bereich der Ernährung zählt dazu das mundgerechte Zubereiten (nicht Kochen) oder die Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung. Schließlich unterscheidet man noch den Bereich der Mobilität mit Betten und Lagern, Hilfe beim An- und Auskleiden, Gehen, Stehen etc.. Die Hauptleistung der Pflegeversicherung besteht in der Bereitstellung von Grundpflege. Der Umfang bzw. die zeitliche Dauer der erforderlichen Grundpflege ist bestimmend für die Festlegung der Pflegestufe und somit maßgeblich für die Höhe der Geld- oder Sachleistung.