Pflegelexikon

Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern

Die Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern sind gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen sind Pflegebedürftige, welche die Geldleistung der Pflegekassen für selbst beschaffte Pflegehilfen in Anspruch nehmen und sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn pflegen lassen. Für die Pflegestufen I und II sind die Besuche alle sechs Monate und für die Pflegestufe III alle drei Monate vorgesehen. Die Beratungen erfolgen durch Fachkräfte eines zugelassenen Pflegedienstes nach Wahl und auf Anforderung durch die Patienten. Im Normalfall teilt der Pflegedienst der Pflegekasse mit, dass die Pflege gesichert ist. Die Kosten für das Beratungsgespräch werden von der Pflegekasse zusätzlich zur Geldleistung bezahlt und direkt zwischen Pflegedienst und Kasse abgerechnet.